Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Gemeindeverfassung Art. 34, Art. 35)
Die Gemeindeversammlung entscheidet endgültig über
- die Genehmigung des Budgets;
- die Genehmigung der Jahresrechnung;
- die Festsetzung des Steuerfusses;
- den Erlass und die Änderungen der ortsplanerischen Grundordnung sowie von Bestandteilen derselben, soweit die kantonale Raumplanungsgesetzgebung eine Abstimmung in der Gemeinde vorsieht;
- die Beschlussfassung über Ausgaben im Betrag bis zu Fr. 2'000'000 für den gleichen Gegenstand und im Betrag von bis zu Fr. 400'000 für jährlich wiederkehrende Ausgaben;
- die Beschlussfassung über Beteiligungen und Bürgschaften sowie die Gewährung von Darlehen von mehr als Fr. 100'000 pro Jahr;
- die Beschlussfassung über den Erwerb, die Veräusserung, den Tausch und die Verpfändung von Grundeigentum oder baugesetzlicher Ausnützung sowie über die Einräumung von anderen beschränkten dinglichen Rechten, sofern die finanzielle Tragweite des Beschlusses Fr. 200'000 übersteigt;
- die Geschäfte über Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundeigentum sowie die Einräumung beschränkter dinglicher Rechte über Fr. 1'000'000, sofern sie der Bau- und Baulandpolitik dienen;
- die Bewilligung nicht teuerungsbedingter Nachtrags- und Zusatzkredite, welche nicht in die Entscheidungsbefugnis des Gemeindevorstandes fallen;
- die Erteilung und wesentliche Änderungen von Wassernutzungskonzession, die Einräumung anderer Sondernutzungsrechte sowie die Ausübung des Heimfallrechtes im Sinne der Wasserrechtsgesetzgebung;
- den Beitritt zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
- die Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und Korporationen sowie mit regionalen Institutionen.
Die Gemeindeversammlung entscheidet unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 25 der Gemeindeverfassung über
- Ausgaben im Betrag über Fr. 2'000'000 für den gleichen Gegenstand und im Betrag über Fr. 400'000 für jährlich wiederkehrende Ausgaben;
- den Erlass, die Änderungen und Aufhebung von Gemeindegesetzen, mit Ausnahme der ortsplanerischen Grundordnung.
Letzte Versammlungen
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