Sozialamt
Der Regionale Sozialdienst Mittelbünden führt die Abklärungen mit den Hilfesuchenden durch. Das Gesuch um materielle Sozialhilfe wird duch den Regionalen Sozialdienst an das Gemeindesozialamt zur Beurteilung und Verfügung zugestellt.
Grundsatz
Die Schwizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hife und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde.
Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Graubünden vorgegebenen Richtlinien, gestützt auf jene der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Weitere Informationenn unter www.skos.ch.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie in einer Notlage sind und finanzielle Hilfe brauchen?
Melden Sie sich persönliche beim Regionalen Sozialdienst. Dort wird man Sie über die notwendigen Formalitäten informieren und mit Ihnen einen Ersttermin zur Besprechung Ihrer finaziellen und persönlichen Situation vereinbaren.
Regionaler Sozialdienst Mittelbünden
Rathaus, Untere Gasse 3, 7430 Thusis
Tel.: +41 (0) 81 257 52 75
E-Mail: rsd.mittelbuenden@soa.gr.ch