Surava - Hirtenhütte Alp Vedra und Maiensässhütte Acla

5. März 2025

Die Gemeinde Albula/Alvra vermietet ab 1. Juni 2025 obengenannte Hütten zu folgenden Bedingungen:

-> Mietdauer: 6 Jahre.

-> Vergabekriterien:

  • Vorrecht zur Nutzung haben Einwohner/innen der ehemaligen Gemeinde Surava, Einwohner/innen der Gemeinde Albula/Alvra haben zweite Priorität;
  • Pro Haushalt ist nur eine Bewerbung zulässig;
  • Die Hütte muss vom jeweiligen Interessenten genutzt werden (keine Untermiete zulässig);
  • Besitzer/innen oder Mieter/innen, und im gleichen Haushalt lebenden Partner/innen, von Maiensässhütten auf dem Gebiet Albula/Alvra werden bei der Vergabe nur dann berücksichtigt, wenn keine anderen Bewerbungen vorliegen;
  • Bei mehreren Bewerbungen entscheidet das Los.
  • Ein Informationsblatt mit den Details der Vertragsbedingungen der Hütten kann bei der Gemeinde bezogen werden.

Interessenten melden sich bitte schriftlich bis 28. März 2025 beim Gemeindevorstand Albula/Alvra, Veia Baselgia 6, 7450 Tiefencastel, oder per Mail: info@albula-alvra.ch

 

Gemeindevorstand Albula/Alvra