
Surava - Hirtenhütte Alp Vedra und Maiensässhütte Acla
Die Gemeinde Albula/Alvra vermietet ab 1. Juni 2025 obengenannte Hütten zu folgenden Bedingungen:
-> Mietdauer: 6 Jahre.
-> Vergabekriterien:
- Vorrecht zur Nutzung haben Einwohner/innen der ehemaligen Gemeinde Surava, Einwohner/innen der Gemeinde Albula/Alvra haben zweite Priorität;
- Pro Haushalt ist nur eine Bewerbung zulässig;
- Die Hütte muss vom jeweiligen Interessenten genutzt werden (keine Untermiete zulässig);
- Besitzer/innen oder Mieter/innen, und im gleichen Haushalt lebenden Partner/innen, von Maiensässhütten auf dem Gebiet Albula/Alvra werden bei der Vergabe nur dann berücksichtigt, wenn keine anderen Bewerbungen vorliegen;
- Bei mehreren Bewerbungen entscheidet das Los.
- Ein Informationsblatt mit den Details der Vertragsbedingungen der Hütten kann bei der Gemeinde bezogen werden.
Interessenten melden sich bitte schriftlich bis 28. März 2025 beim Gemeindevorstand Albula/Alvra, Veia Baselgia 6, 7450 Tiefencastel, oder per Mail: info@albula-alvra.ch
Gemeindevorstand Albula/Alvra