Tränkekonzept Alp da Stierva, Wasserversorgung

14. November 2024

Genehmigung der Änderung des Auflageprojekts

Mit Verfügung vom 6. November 2024 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, gestützt auf Art. 44quater des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100), die oben genannte Änderung des Auflageprojekts genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, erhoben werden. Sie ist in doppelter Ausfertigung und unterschrieben einzureichen. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung sowie allfällige weitere Beweismittel sind beizulegen.

Innerhalb der Beschwerdefrist kann, nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 081 257 24 32, im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsicht in die Verfügung und die Akten genommen werden.

Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer