Ersatzwahl Gemeindepräsidium Albula/Alvra 24.11.2024

8. Oktober 2024

Bis zum 7. Oktober 2024 sind keine Wahlvorschläge mit dem Einverständnis der vorgeschlagenen Person für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums bei der Gemeinde Albula/Alvra eingegangen. Gemäss Beschluss des Gemeindevorstandes wird die Urnenabstimmung für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums auf den 24. November 2024 verschoben.

In diesem Zusammenhang machen wir Sie auf folgende gesetzliche Bestimmungen aufmerksam:

Wahlvorschläge für das Gemeindepräsidium sind schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift der vorgeschlagenen Person bis spätestens 28. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung Albula/Alvra einzureichen.

Art. 9 Gemeindeverfassung der Gemeinde Albula/Alvra (Wählbarkeit)
Jeder Stimmberechtigte kann in eine Gemeindebehörde gewählt werden.

Art. 17 Abstimmungs- und Wahlgesetz der Gemeinde Albula/Alvra (Wahlvorschläge / Publikation Wahlvorschläge)
Wahlvorschläge, welche bis spätestens am zweiten Montag vor dem Wahltermin bei der Gemeindekanzlei eingegangen sind, werden im amtlichen Publikationsorgan und im Internet publiziert.

 

Der Gemeindevorstand