Verwendungvon Pyrotechnik und Abbrennen von Feuerwerkskörpern 1. August-Feier

10. Juli 2024

Der Gemeindevorstand Albula/Alvra erlässt, gestützt auf Art. 27 Abs. 3 des Polizeigesetzes der Gemeinde Albula/Alvra, im ganzen Gemeindegebiet ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken und pyrotechnischen Gegenständen. Davon ausgenommen sind stille Kleinfeuerwerke wie Vulkane, bengalische Zündhölzer und dergleichen.

 

Mit diesem Entscheid soll der zunehmenden Sensibilität für Klima, Natur, Umwelt und Tierschutz Rechnung getragen werden.

 

Wir danken Ihnen für die Einhaltung des Vorstandsbeschlusses.

 

Gemeindevorstand Albula/Alvra

 

Feuerwerksverbot